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Stromspar-Check mit zusätzlichen Angebot

Der Kreis Minden-Lübbecke gibt zusätzliche Mittel für Haushalte im SGB II- und SGB XII-Bezug für den Kauf hocheffizienter Geräte („Weiße Ware“) aus. Der Caritasverband Minden e.V. überprüft den Bedarf und zahlt die Mittel aus. Die Mittel stammen aus dem Stärkungspakt NRW. Der Zuschuss von bis zu 800,- Euro kann vom 01.09.2023 bis zum 31.12.2023* eingelöst werden.

Drei notwendige Dinge bevor Sie ein neues hocheffizientes Gerät kaufen

1. Voraussetzungen                                       

Es wurde in den letzten 4 Jahren ein Stromspar-Check durchgeführt oder wird aktuell durchgeführt, der Bedarf muss VOR dem Kauf geprüft werden.

● Aktueller Leistungsbescheid für SGBII oder SGB XII ist vorhanden

● Altes Gerät hat einen hohen Stromverbrauch, ist defekt oder alt ( +5 Jahre )

● Das Neugerät muss die Effizienzklasse A, B, oder C haben

● Eigenbeteiligung 50,- Euro

● Haushalt ist Eigentümer des Altgerätes

● Altgeräte müssen mit einem Nachweis fachgerecht entsorgt werden

2. Neugeräte „Weiße Ware“

● Herd, Waschmaschine, Geschirrspüler (Kühlgeräte nur nach Vorgaben des   Stromspar-Check Projektes)

● Wäschetrockner sind von dem Zuschuss ausgeschlossen

3. Folgendes müssen Sie zur Auszahlung mitbringen (nach Terminvereinbarung)

● Original des Entsorgungsnachweises

● Kopie vom aktuellen Leistungsbescheid SGBII oder SGB XII

● Originalrechnung des neuen Geräts – bei Online-Kauf, Rechnung ausdrucken

● Energieeffizienzlabel (Aufkleber) des neuen Geräts (Kategorie A, B oder C )

● Personalausweis oder Reisepass

Hinweise zum Kauf Ihres neuen hocheffizienten Geräts

Die meisten Händler sind zur kostenlosen Rücknahme Ihres Altgeräts verpflichtet. Alle Informationen hierzu finden Sie unter: www.verbraucherzentrale.de/alte-elektro-geraete-zurueckgeben

Vor jeden Gerätekauf sollten Sie genau überlegen, ob Sie das Gerät wirklich brauchen und mit welchen (zusätzlichen) Stromkosten Sie rechnen müssen. Achten Sie beim Kauf auf den Jahresstromverbrauch. Dieser wird auf dem EU-Label in „Kilowattstunden pro Jahr“ (kWh/a) oder „pro 100 Betriebszyklen“ angegeben.