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Neue kirchliche Grundordnung: Caritas begrüßt Entscheidung der deutschen Bischöfe

Freiburg / Berlin, 22. November 2022. Mit großer Erleichterung reagiert der Deutsche Caritasverband auf die heute von den katholischen Bischöfen beschlossene Veränderung der kirchlichen Grundordnung. Mit der Reform werden die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die rund 700.000 Beschäftigten der Caritas ebenso wie für die ca. 90.000 Beschäftigten in den Ordinariaten, katholischen Schulen und bei anderen katholischen Trägern in Deutschland grundlegend modernisiert.

„Das neue kirchliche Arbeitsrecht vollzieht einen Paradigmenwechsel. Loyalitätsobliegenheiten, die weit in die private Lebensführung hineinreichen, sollen der Vergangenheit angehören. Die Bischöfe setzen damit Empfehlungen um, die in bischöflichen Gremien und in einem Beteiligungsprozess erarbeitet wurden. Zum Glück, denn die Reform ist dringend überfällig“, so Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes.

Der Deutsche Caritasverband hat sich intensiv an den Reformdiskussionen beteiligt. „Die ‚Zehn Zusagen‘, die der Caritasrat im Frühjahr für die Mitarbeitenden der Caritas beschlossen hat, stehen Pate für den neuen Ansatz, der sich von einem Arbeitsrecht der Verbote und Gebote verabschiedet“, so die Caritas-Präsidentin. „Wir sind froh, dass an seine Stelle ein Geist des Miteinanders treten soll, der auch die Dienstgeber in besonderer Weise in die Pflicht nimmt. Als Caritas sind wir dazu bereit, den neuen Rahmen mit Leben zu füllen. Wir wollen zeigen, dass alle Menschen guten Willens eingeladen sind, mit uns zusammen Caritas zu sein – unabhängig von Alter und Geschlecht, von Hautfarbe und sexueller Identität, egal ob verheiratet, alleinlebend oder wiederverheiratet geschieden“, betont die Caritas-Präsidentin.

Schnelle Umsetzung gefordert

„Entscheidend ist nun, dass die neue Ordnung so schnell wie möglich in allen Bistümern in Kraft gesetzt wird, damit wir in ganz Deutschland eine verbindliche und einheitliche Grundlage der Arbeitsbeziehungen in Kirche und Caritas haben“, unterstreicht Welskop-Deffaa. Auch der Caritasverband sei gefordert, die Umsetzung zu gewährleisten. Die Ausgangsvoraussetzungen seien dabei uneinheitlich: „In einem vielfältigen Team, das nur zur Hälfte aus getauften Mitarbeitenden besteht, stellt sich die Frage nach der Orientierung an der Frohen Botschaft des Evangeliums anders als dort, wo sich eine homogene Mitarbeiterschaft aus einer volkskirchlichen Umgebung rekrutiert. Die Caritas-Gliederungen in den östlichen Diözesen sind hier den Diözesen im Westen in mancher Hinsicht voraus, wir können und müssen voneinander lernen.“

Welskop-Deffaa erinnert daran, dass auf der Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes im Oktober sichtbar geworden sei, dass sich viele Verantwortliche in der Caritas über die beschlossene Reform hinaus zusätzlich einen offeneren Umgang mit Fragen des Kirchenaustritts dringend gewünscht hätten. „Wir nehmen diese drängende Frage in die Evaluation der neuen Grundordnung, die von den Bischöfen angekündigt ist, und werden dazu die Erfahrungen auswerten, die wir in den nächsten Jahren machen,“ so Welskop-Deffaa.

Herausgegeben von
Deutscher Caritasverband e.V.
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